Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft
Seit 1998 hat es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) gegeben. Das Bundeskartellamt hat im März 2015 die führenden und größten deutschen Großhändler durchsucht und von Januar bis April diesen Jahres Bußgelder in Höhe von rund 157 Mio. EUR verhängt. Der zusammenfassende Fallbericht ist seit Kurzem veröffentlicht.
Die Bußgelder fließen in die Staatskasse, geschädigt worden sind aber die Agrarbetriebe. Sie können sich deshalb der Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell anschließen. Betroffen sind alle Agrarbetriebe, die in den Jahren 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel jeglicher Art (Herbizide, Fungizide, Insektizide usw.) gekauft haben. Die kosten- und risikolose Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche ermöglicht der Beitritt.