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Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft
PSM-Kartell

Die Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell steht allen Agrarbetrieben offen. Ihr Ziel ist die gemeinsame und gebündelte Durchsetzung der den Agrarbetrieben zustehenden Schadensersatzansprüche.

Die Durchsetzung soll ohne jegliche Kosten für die teilnehmenden Agrarbetriebe erfolgen. Dies wird ab dem Erreichen einer Mindesthektarzahl möglich. Ein Prozessfinanzierer übernimmt dann sämtliche Kosten der Rechtsdurchsetzung.

Das Kostenrisiko einer selbständigen Durchsetzung der Schadensersatzansprüche ist hoch und umfasst die Gerichts- und Anwaltsgebühren für die drei möglichen Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof). Daneben fallen noch sechsstellige Beträge für den benötigten ökonomischen Sachverständigen an.

Der Beitritt zur Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell ist für Agrarbetriebe umsonst. Mit dem Beitritt wird erklärt, die eigenen Schadensersatzansprüche gebündelt im Rahmen der Gemeinschaft geltend machen zu wollen.

Ein Beitritt ist für Agrarbetriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ab 250 Hektar zu empfehlen. Der durch das Kartell verursachte Schaden und die dem Agrarbetrieb mit 250 Hektor LNF zustehenden Zinsen können ab dieser Größe bereits einen hohen fünfstelligen Betrag erreichen.

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