Das Pflanzenschutzmittelkartell

Seit 1998 hat es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) gegeben. Wie das Bundeskartellamt bestandskräftig festgestellt hat, haben die führenden und größten deutschen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln (AGRAVIS Raiffeisen AG, AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, BayWa AG, Beiselen GmbH, BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Getreide AG, Raiffeisen Waren GmbH, Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, ZG Raiffeisen eG) und deren Verantwortliche im Zeitraum von 1998 bis 3. März 2015 in wettbewerbswidriger Weise Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Einzelhändler und Endkunden getroffen.

Das Bundeskartellamt hat die Großhändler  im März 2015 durchsucht und von Januar bis April 2020 Bußgelder in Höhe von rund 157 Mio. EUR verhängt. Der zusammenfassende Fallbericht ist veröffentlicht.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Ansprüche gegen das PSM-Kartell

Die Bußgelder fließen in die Staatskasse, geschädigt wurden aber die Agrarbetriebe. Betroffen sind alle Agrarbetriebe, die in den Jahren 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel jeglicher Art (Herbizide, Fungizide, Insektizide usw.) gekauft haben. Die kosten- und risikolose Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche ermöglicht der Beitritt zur BGG II.

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