Sie können ab sofort Mitglied der BGG II werden

Das Angebot: Jedes Mitglied erhält nach Einreichung und Auswertung der Rechnungen ein Kaufangebot. Die Kaufpreiszahlung erfolgt unmittelbar. Sie müssen damit nicht selber klagen. Auch wenn die Durchsetzung der Forderungen jahrelang eingeklagt werden muss, erhalten Sie Ihren Kaufpreis sofort.

Prüfen Sie die Angebote am Markt für sich und vergleichen Sie uns:

  • Die BGG II bietet Ihnen neben der Prozessfinanzierung auch den Kauf Ihrer Ansprüche an. Es gelten dieselben Angebotskonditionen wie bei der BGG.
  • Bei der BGG II erhalten Sie schnell eine vollständige Aufbereitung Ihrer Rechnungen und eine umgehende Kaufpreiszahlung.
  • Die BGG II kann bereits eine vor Gericht belastbare Schadensschätzung vorweisen, die auf der Auswertung von über 1 Mio. Rechnungsseiten beruht.

So errechnet sich Ihr Kaufpreis:

  • Wir analysieren die von Ihnen zur Verfügung gestellten PSM-Rechnungen und identifizieren die relevanten Nettopreise für Pflanzenschutzmittel sowie etwaige Rabatte und Gutschriften.
  • Wir prüfen, ob die hierauf basierenden Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt sind.
  • Das so ermittelte Nettoeinkaufsvolumen für Pflanzenschutzmittel ist Grundlage für die Schadensschätzung.
  • Der Kaufpreis beträgt 22 % des ermittelten Schadens.

Wenn Sie Ihre Ansprüche nicht verkaufen wollen, können Sie weiterhin an der prozessfinanzierten Sammelklage der BGG teilnehmen.

Registrieren Sie sich jetzt bei der BGG II und profitieren Sie von der Sicherheit eines der finanzstärksten Investoren auf dem europäischen Markt sowie der juristischen und ökonomischen Expertise hochspezialisierter Anwälte und Ökonomen.