Die BGG hilft bereits über 4.500 Betrieben bei der Schadensdurchsetzung.
Die BGG hat als erste und größte bäuerliche Geschädigtengemeinschaft im August 2022 Klage erhoben.
Die BGG und die BGG II bieten auch den Kauf Ihrer Ansprüche an. Die BGG hat schon Kaufangebote in Millionenhöhe gemacht.
Sie können ab sofort kostenlos und unverbindlich Mitglied der BGG II werden.
Was ist die BGG?
- Die BGG ist schon im Januar 2020 gegründet worden, um damit als erste Geschädigtengemeinschaft Landwirte bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen das PSM-Kartell zu unterstützen.
- Seitdem sind mehr als 4.500 Betriebe der BGG beigetreten, was die BGG zur größten Geschädigtengemeinschaft Deutschlands macht.
- Für ihre Mitglieder hat die BGG über 1 Million PSM-Rechnungen ausgewertet und kann somit jedem Mitglied eine belastbare Schadensberechnung bieten.
- Die BGG hat ihren Mitgliedern bereits Kaufangebote in Millionenhöhe unterbreitet.
- Als erste Geschädigtengemeinschaft hat die BGG Klage erhoben.
Was ist die BGG II?
- Aufgrund des anhaltenden Interesses geschädigter Betriebe haben wir am 1. Oktober 2022 die BGG II eröffnet. Es gelten dieselben Angebotskonditionen wie bei der BGG.
- Wenn Sie in den Jahren 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel gekauft haben, werden Sie heute noch Mitglied der BGG II und profitieren Sie von unserem Vorsprung bei der Datenauswertung, Schadensermittlung und Schadensdurchsetzung.
About Our Firm
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GQL
Gemeinsam mit dem Team von LCHB betreut GQL die Mitglieder der BGG juristisch.
GQL Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der gebündelten Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen. Das Team von GQL berät durch Kartellabsprachen geschädigte Unternehmen und arbeitet dabei mit großen deutschen und internationalen Prozessfinanzierern zusammen. So können Geschädigte kostenlos und ohne jegliches Risiko Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Im Rahmen der BGG übernimmt GQL die gerichtliche Vertretung der Teilnehmer der Sammelklage.
Zuletzt hat GQL im LKW-Kartell eine fünfstellige Anzahl von LKW gebündelt und zur Klage gebracht.

Dr. Peter Gussone
LCHB
Lieff Cabraser betreut die BGG zusammen mit dem Team von GQL juristisch.
Das deutsche Team von Lieff Cabraser Heimann & Bernstein („LCHB“) hat langjährige Erfahrung in der Strukturierung, Koordinierung und Verfolgung von großen nationalen und europaweiten Schadensfällen. Lieff Cabraser ist dabei auf die ausschließliche Vertretung von Geschädigteninteressen spezialisiert und vertritt Geschädigte sowohl individuell als auch in gebündelten Verfahren. Derzeit vertritt Lieff Cabraser Geschädigte etwa im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell, dem Quartoblechkartell, dem Edelstahlkartell und dem Kondensatorenkartell, im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal und im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Erhebung von Gebühren durch deutsche Banken.

Dr. Katharina Kolb

Christina Grandel

Dr. Martha Szabo-Annighoefer

Vera Schedel

Joschua Fiedler

Neel Herold

Moritz Quecke

Henning Huener

Tom Henrici

Severin Tyroller

David Fuchs
Analysis Group
Analysis Group unterstützt die Mitglieder der BGG bei der Schadensanalyse.
Analysis Group („AG“) ist ein weltweit aufgestelltes ökonomisches Beratungsunternehmen mit höchster Expertise im Bereich des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
Mithilfe neuester quantitativer Analysemethoden ermittelt AG kartellbedingte Preisaufschläge und ermöglicht so ökonomisch fundierte Schadensersatzklagen. AG übernimmt im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutzmittelkartell die Analyse des für die betroffenen Landwirte entstandenen Schadens.

Dr. Marc van Audenrode

Dr. Benoit d’Udekem

Dr. Philipp Tillmann

Jan Philipp Noppeney

Michaela Ippach

Dzenana Schindler

Melissa-Maria Plöse
Unser Team
Unsere landwirtschaftlichen Berater Jürgen Eggers, Ulrich Fiedler und Ulrich Zahn informieren über das Angebot der BGG.

Jürgen Eggers

Ulrich Fiedler

Ulrich Zahn
FAQ
Häufig gestellte Fragen unserer Interessenten
Umfassende Informationen zu dem Pflanzenschutzmittelkartell erhalten Sie hier: https://agrarkartell.de/psm-kartell
Unter finden Sie nähere Informationen rund um die BGG: https://agrarkartell.de/bgg-ii/
Teilnahme
Ja. Durch die Teilnahme an der BGG entstehen Ihnen zu keinem Zeitpunkt Kosten.
Schritt 1:
Sie registrieren sich auf der Website unter https://agrarkartell.de/beitritt/.
Schritt 2:
Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, senden wir Ihnen Ihren Prozessfinanzierungsvertrag mit TransAtlantis zu. Bitte drucken Sie diesen aus, unterzeichnen Sie ihn und lassen Sie uns einen vollständigen Scan des unterschriebenen Prozessfinanzierungsvertrags per E-Mail an bgg@agrarkartell.de zukommen. Alternativ können Sie uns den unterzeichneten Vertrag auch im Original per Post an folgende Adresse schicken:
Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP
z.Hd. Dr. Katharina Kolb
Frauenplatz 2
80331 München
Schritt 3:
Nun benötigen wir nur noch Ihre Rechnungen für den Einkauf von Pflanzenschutzmitteln aus dem Zeitraum zwischen 1998 und 2019. Diese können Sie einfach und schnell über das BGG Portal hochladen. Genauere Informationen finden Sie in dem Abschnitt Hochladen der Rechnungen [Please include a hyperlink].
Schritt 4:
Wir prüfen Ihre Rechnungen und senden Ihnen im Anschluss Ihr individuelles Kaufangebot per E-Mail zu. Sie können entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen und Ihre Ansprüche an TransAtlantis verkaufen und abtreten möchten.
Nehmen Sie das Angebot an, senden wir Ihnen Ihren Forderungskauf- und -abtretungsvertrag zu. Bitte drucken Sie diesen aus, unterzeichnen Sie ihn und lassen Sie uns den unterzeichneten Vertrag im Original per Post an folgende Adresse zukommen:
Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP
z.Hd. Dr. Katharina Kolb
Frauenplatz 2
80331 München
Nachdem der unterzeichnete Forderungskauf- und –abtretungsvertrag bei uns eingegangen ist, überwiest Ihnen TransAtlantis den Kaufpreis.
Entscheiden Sie sich dazu, das Angebot abzulehnen, bleibt Ihr Prozessfinanzierungsvertrag wirksam, Sie bleiben Inhaber der Schadensersatzansprüche und schließen sich als Kläger der prozessfinanzierten Sammelklage der BGG an.
Ja. Ihr Betrieb muss keine Mindestgröße oder sonstige Voraussetzungen erfüllen, um Teil der BGG zu werden.
Ja. Wir empfehlen grundsätzlich alle Ihnen verfügbaren Rechnungen einzureichen, auch wenn diese noch auf Betriebsvorgänger lauten. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung für Sie und teilen Ihnen anschließend mit, welche Rechnungen für die Anspruchsdurchsetzung relevant sind.
Schadensersatzverfahren
Eine genaue Prognose können wir leider nicht aufstellen. Erfahrungsgemäß können bis zu dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens dieses Umfangs aber durchaus zwischen fünf und zehn Jahre vergehen.
Häufig gestellte Fragen unserer Teilnehmer
Hochladen der Rechnungen
Sie können Ihre Rechnungen ganz einfach im Portal der BGG hochladen. Über folgenden Link gelangen Sie in das Portal der BGG: https://app.agrarkartell.de/login. Nachdem Sie sich bei der BGG angemeldet haben, wird für Sie automatisch ein Benutzerkonto im Portal angelegt. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „Login“. Sie erhalten sofort eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Sobald Sie auf diesen Link klicken, befinden Sie sich in Ihrem eigenen Benutzerkonto.
Für eine detaillierte Beschreibung zum Hochladen Ihrer PSM-Rechnungen finden Sie hier eine Video-Anleitung: https://agrarkartell.de/beitritt/
Sobald Sie alle relevanten Rechnungen in das Portal hochgeladen haben, bestätigen Sie dies bitte, indem Sie „Hochladen final abgeschlossen“ wählen.
Wir benötigen Ihre Rechnungen aus dem Zeitraum zwischen 1998 und 2019. Nur so können wir nachweisen, dass Sie von dem Pflanzenschutzmittelkartell betroffen waren.
Damit wir Ihre Rechnungen berücksichtigen können, müssen die folgenden Informationen enthalten sein:
- Name des Verkäufers
- Name und Adresse des Käufers
- Name des erworbenen Produkts
- Angabe des Nettopreises für jedes erworbene Produkt oder Angabe des Bruttopreises und Angabe des Mehrwertsteuersatzes/-betrags für jedes einzelne erworbene Produkt
- Datum des Erwerbs (Bei Einzelrechnungen reicht das Ausstellungsdatum, bei Sammelaufstellungen benötigen wir das Erwerbsdatum (Rechnungsdatum, Lieferdatum o.ä.) bezüglich aller aufgelisteter Erwerbsvorgänge)
Ja, Sie können auch Auszüge aus dem Kundenkonto Ihres Pflanzenschutzmittelhändlers hochladen. Einige der bei uns teilnehmenden Betrieben haben solche Aufstellungen auf Nachfrage bei ihrem Händler erhalten. Bitte achten Sie darauf, dass die Aufstellungen die unter Frage Nr. 3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Rein buchhalterische Dokumente können wir nicht berücksichtigen
Wir empfehlen Ihnen Scans Ihrer Rechnungen zu machen, da dies die Auswertung Ihrer Rechnungen erleichtert und Sie so schneller Ihr individuelles Kaufangebot von uns erhalten. Sollte Ihnen ein Scan nicht möglich sein, können Sie auch Fotos Ihrer Rechnungen hochladen.
Damit unsere Kooperationspartner Ihre Rechnungen möglichst schnell auswerten können, empfehlen wir, die Rechnungen in das extra hierfür bereitgestellte BGG Portal hochzuladen. Der Hochladeprozess ist einfach und schnell. In unserer Video-Anleitung (abrufbar unter https://agrarkartell.de/beitritt/) erklären wir Ihnen das Hochladen Schritt für Schritt. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an bgg@agrarkartell.de.
Kaufangebot
Eine detaillierte Erklärung der Berechnung Ihres Kaufangebots finden Sie hier: https://agrarkartell.de/bgg-ii/
Sobald unsere Kooperationspartner sämtliche von Ihnen einegereichten Nachweise ausgewertet haben, beginnen wir mit der rechtlichen Bewertung Ihrer Ansprüche. Um diese abschließen zu können, sind manchmal wenige Rückfragen an Sie (etwa zu Gesellschafterwechseln, Betriebsübergaben etc.) nötig. In diesem Fall kontaktieren wir Sie über die bei Ihrer Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Sobald die rechtliche Prüfung beendet ist, senden wir Ihnen Ihr unverbindliches Kaufangebot per E-Mail zu.
Bitte beachten Sie, dass wir uns jeden Betrieb genau ansehen und individuell beurteilen. Daher können wir Ihnen keine pauschale Zeitspanne nennen, innerhalb der Sie nach Bereitstellung der Rechnungen mit einem Kaufangebot rechnen können. Je nach Anzahl der eingereichten Dokumente und der Komplexität der rechtlichen Prüfung kann die Bearbeitung längere oder kürzere Zeit in Anspruch nehmen. Unser Ziel ist es immer, Ihnen so schnell wie möglich Ihr Kaufangebot zukommen zu lassen.
Für die Berechnung Ihres individuellen Kaufangebots berücksichtigen wir von Ihnen eingereichte Rechnungen über Erwerbe von Pflanzenschutzmitteln, die zwischen dem 1. Juni 2008 und dem 3. März 2015 stattgefunden haben.