Die BGG hilft bereits über 4.000 Betrieben bei der Schadensdurchsetzung.

Die BGG hat als erste und größte bäuerliche Geschädigtengemeinschaft im August 2022 Klage erhoben.

Die BGG und die BGG II bieten auch den Kauf Ihrer Ansprüche an. Die BGG hat schon Kaufangebote in Millionenhöhe gemacht.

Sie können ab sofort kostenlos und unverbindlich Mitglied der BGG II werden.

Wenn Sie in den Jahren 1998 bis 2015 PSM eingekauft haben, sind Sie möglicherweise durch die Kartellabsprachen der Großhändler geschädigt worden. Werden Sie nun kostenlos und unverbindlich Mitglied der BGG II und profitieren Sie von der Wahl zwischen dem Verkauf Ihrer Ansprüche und der Geltendmachung der Ansprüche im Wege einer vollständig finanzierten Klage.

Für eine Teilnahme Ihres Betriebes an der BGG II registrieren Sie sich bitte hier:

Sie möchten die BGG besser kennenlernen?

Sie möchten weitere Informationen zu unseren Angebotskonditionen und der Schadensberechnung?

Dann besuchen Sie das Webinar der BGG am
17. Mai 2023 von 18 bis 19 Uhr

Was ist die BGG?

  • Die BGG ist schon im Januar 2020 gegründet worden, um damit als erste Geschädigtengemeinschaft Landwirten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen das PSM-Kartell zu unterstützen.
  • Seitdem sind mehr als 3.500 Betriebe der BGG beigetreten, was die BGG zur größten Geschädigtengemeinschaft Deutschlands macht.
  • Für ihre Mitglieder hat die BGG über 1 Millionen PSM-Rechnungen ausgewertet und kann somit jedem Mitglied eine belastbare Schadensberechnung bieten.
  • Die BGG hat ihren Mitgliedern bereits Kaufangebote in Millionenhöhe unterbreitet.
  • Als erste Geschädigtengemeinschaft hat die BGG Klage erhoben.

Was ist die BGG II?

  • Aufgrund des anhaltenden Interesses geschädigter Betriebe haben wir am 1. Oktober 2022 die BGG II eröffnet. Es gelten dieselben Angebotskonditionen wie bei der BGG.
  • Wenn Sie in den Jahren 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel gekauft haben, werden Sie heute noch Mitglied der BGG II und profitieren Sie von unserem Vorsprung bei der Datenauswertung, Schadensermittlung und Schadensdurchsetzung.