Die BGG bietet ihren Mitgliedern zwei Wege zur kosten- und risikolosen Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche:
die Prozessfinanzierung und den Forderungskauf
Das Kostenrisiko einer selbständigen Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen ist
hoch und umfasst die Gerichts- und Anwaltsgebühren für drei mögliche Instanzen (Landgericht,
Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof).
Zusätzlich fallen regelmäßig sechsstellige Beträge für ökonomische Sachverständigengutachten
an, die zur Ermittlung des entstandenen Schadens benötigt werden.
Die BGG ermöglicht ihren Mitgliedern dagegen die kosten- und risikolose Durchsetzung der
ihnen gegen die Beteiligten des Pflanzenschutzmittelkartells zustehenden
Schadensersatzansprüche im Wege der Prozessfinanzierung oder im Wege des
Forderungskaufs.
Der Beitritt zur BGG II ist für Agrarbetriebe kostenlos.
Anspruchsdurchsetzung mit Prozessfinanzierung
Stellung im Prozess
Die Agrarbetriebe bleiben Inhaber ihrer
Schadensersatzansprüche. Sie treten selbst als
Kläger im Verfahren in Streitgenossenschaft
mit anderen geschädigten Agrarbetrieben auf.
Kein Kostenrisiko
TransAtlantis übernimmt alle Kosten im
Zusammenhang mit der Verfolgung der
Ansprüche. Für die Agrarbetriebe besteht
kein (Prozesskosten-) Risiko.
Beteiligung am Schadensersatz
Agrarbetriebe erhalten nach Ende des
Verfahrens durch Urteil oder Vergleich 75%
des für sie erzielten Schadensersatzbetrags
nach Abzug der Verfahrenskosten.
Verkauf und Abtretung der Ansprüche
Stellung im Prozess
Durch den Verkauf und die Abtretung der
Ansprüche wird TransAtlantis deren Inhaber
und verfolgt die Ansprüche gegenüber den
Kartellanten im eigenen Namen.
Kein Kostenrisiko
Die Beteiligung der Agrarbetriebe am
Schadensersatz ist vom Ausgang des
Verfahrens unabhängig. Für die Agrarbetriebe
besteht kein (Prozesskosten-) Risiko.
Beteiligung am Schadensersatz
Agrarbetriebe erhalten unmittelbar einen
Kaufpreis in Höhe von bis zu 22 % des ihnen
voraussichtlich entstandenen Schadens. Der
Kaufpreis verbleibt ihnen unwiderruflich und
unabhängig vom Ausgang gerichtlicher
Verfahren.