Angebot

Ein Beitritt steht sämtlichen Agrarbetrieben offen, die im Zeitraum 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel gekauft haben. In den Fällen von Betriebsübernahmen in jeglicher Form sind die Schadensersatzansprüche in aller Regel auf den Rechtsnachfolger übergegangen.

Sämtliche Kosten der Anspruchsdurchsetzung werden von TransAtlantis, einem der größten in Europa tätigen Investoren und Prozessfinanzierer, übernommen.

Das Kostenrisiko einer selbständigen Durchsetzung der Schadensersatzansprüche ist hoch und umfasst die Gerichts- und Anwaltsgebühren für drei mögliche Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof). Zusätzlich fallen regelmäßig sechsstellige Beträge für ökonomische Sachverständigengutachten an, die zur Ermittlung des entstandenen Schadens benötigt werden.

Der Beitritt zur Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM Kartell ermöglicht allen betroffenen Agrarbetrieben dagegen die gemeinsame und gebündelte Durchsetzung der ihnen gegen die Kartellanten zustehenden Schadensersatzansprüche ohne jegliche Kosten für die teilnehmenden Agrarbetriebe.

Sämtliche Kosten der Anspruchsdurchsetzung werden von TransAtlantis, einem der größten in Europa tätigen Investoren und Prozessfinanzierer, übernommen.

Der Beitritt zur Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell ist für Agrarbetriebe umsonst. Mit dem Beitritt wird erklärt, die eigenen Schadensersatzansprüche im Rahmen der BGG geltend machen zu wollen.

Nur die BGG bietet ihren Teilnehmern zwei Wege zur Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche an: die Prozessfinanzierung und den Forderungskauf.

Anspruchsdurchsetzung mit Prozessfinanzierung

Kein Kostenrisiko:

TransAtlantis übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Verfolgung der Ansprüche. Für die Agrarbetriebe besteht kein (Prozesskosten-) Risiko.

Beteiligung am Schadensersatz:

Agrarbetriebe erhalten nach Ende des Verfahrens durch Urteil oder Vergleich 75% des für sie erzielten Schadensersatzbetrags nach Abzug der Verfahrenskosten.

Stellung im Prozess:

Die Agrarbetriebe treten selbst als Kläger im Verfahren in Streitgenossenschaft mit anderen geschädigten Agrarbetrieben auf.

Verkauf und Abtretung der Ansprüche

Kein Kostenrisiko:

TransAtlantis übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Verfolgung der Ansprüche. Für die Agrarbetriebe besteht kein (Prozesskosten-) Risiko.

Beteiligung am Schadensersatz:

Agrarbetriebe erhalten unmittelbar einen Kaufpreis in Höhe von bis zu 22 % des ihnen voraussichtlich entstandenen Schadens. Der Kaufpreis verbleibt ihnen unwiderruflich und unabhängig vom Ausgang gerichtlicher Verfahren.

Stellung im Prozess:

TransAtlantis verfolgt die Ansprüche gegenüber den Kartellanten im eigenen Namen. Dies reduziert die Exposition der Agrarbetriebe gegenüber den Kartellanten.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Ansprüche gegen das PSM-Kartell

Die Bußgelder fließen in die Staatskasse, geschädigt wurden aber die Agrarbetriebe. Betroffen sind alle Agrarbetriebe, die in den Jahren 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel jeglicher Art (Herbizide, Fungizide, Insektizide usw.) gekauft haben. Die kosten- und risikolose Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche ermöglicht der Beitritt zur Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell (BGG).